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Gemeinde Mehring

Feststellung Vogelgrippe im Landkreis Altötting

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen vermutlich bereits bekannt ist, wurde am 28.10.2025 bei einer Wildgans im Gemeindegebiet Kirchweidach das Vogelgrippevirus amtlich festgestellt.
In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20.10.2025 stuft das FLI (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags von HPAI H5 in deutsche Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein.  Auch wenn die Fallzahlen in Bayern aktuell (Stand 31.10) noch verhältnismäßig gering ist, zeigte der Fund eines infizierten Vogels in Kirchweidach, dass das Virus in der Wildvogelpopulation verbreitet ist.

Laut der aktuellen Einschätzung des LGL sind die Voraussetzungen für eine allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel auf Grund der Fallzahlen noch nicht gegeben. Da es sich jedoch um ein aktuell sehr dynamische Geschehen handelt, wird die Situation täglich neu bewertet.

Die Bürger der Region sind aufgefordert, erkrankte oder verendete Vögel dem Veterinäramt zu melden. Es ist zu erwarten, dass sich die Bürger mit diesem Anliegen auch an die örtlichen Gemeinden wenden.

Hierzu einige Informationen: von verendeten Garten- oder Singvögeln (Amseln, Maisen etc.), sowie von Tauben und Krähenvögeln geht keine Gefahr aus. Vögel dieser Arten sind nicht sehr empfänglich und spielen für die Übertragung des Virus keine Rolle. Gefundene Vögel dieser Arten müssen daher nicht untersucht werden. Die verendeten Tiere können über den Hausmüll entsorgt werden, oder in der Natur verbleiben. Auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen ist jedoch natürlich zu achten (Händewaschen, Einmalhandschuhe etc.).

Hühnervögel und insbesondere Wassergeflügel (Enten, Gänse), sowie Zugvögel (Kraniche) sind jedoch empfänglich für das Virus und stellen eine Infektionsgefahr dar. Diese Funde sind bitte dem Veterinäramt mitzuteilen. Verendete Tiere dieser Arten sollten von den Bürgern nicht berührt oder eingesammelt werden.

Sollte ein Einsammeln durch das Veterinäramt nicht möglich sein, so kann dies auch durch Mitarbeiter des Bauhofes oder der örtlichen Feuerwehren erfolgen. Dabei ist jedoch auf die persönliche Hygiene zu achten. Verendete Vögel sollten möglichst wenig berührt werden. Das Tragen von Einmalhandschuhen und einer FFP-2 Maske ist notwendig. Die Verendeten Tiere sollen auslaufsicher in einem stabilen Plastiksack verpackt und bis zur Abholung durch das Veterinäramt sicher gelagert, bzw. optimalerweise eingefroren werden. Getragene Oberkleidung ist im Anschluss bei mind. 60°C zu waschen. Wichtig ist eine Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks. Mitarbeiter, welche selbst eine Geflügelhaltung besitzen, sollten die Bergung potentiell gefährlicher Vögel natürlich nicht übernehmen.

Das Veterinäramt ist zu den normalen Bürozeiten unter 08671/502-801 erreichbar, außerhalb dieser Zeiten unter: 0173/8384891.

Allgemeine Informationen und die aktuelle Risikobewertung zur Vogelgrippe finden sie unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm

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