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Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann ist das Fundamt die richtige Adresse für Sie. Hier werden alle Fundsachen, die im Fundamt der Rathäuser oder bei der Polizei abgegeben wurden, gesammelt.

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Emmerting. Sollte der Fundgegenstand innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nicht abgeholt werden, so hat der Finder die Möglichkeit, diesen für sich zu beanspruchen.

Wer sein Fahrrad vermisst, hat die Möglichkeit, in unserer Fundradgarage nach seinem Gefährt zu suchen.

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