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Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Grundsteuer wird auf Grundlage der für das jeweilige Grundstück festgestellten Besteuerungsgrundlagen berechnet. Damit diese Angaben stets aktuell sind, müssen Änderungen am Grundstück, die Auswirkungen auf die Grundsteuer haben können, der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Besonders wichtig ist dies bei Neu- und Erweiterungsbauten.

Wenn auf einem Grundstück ein neues Gebäude errichtet oder ein bestehendes Gebäude erweitert, ausgebaut oder in seiner Nutzung wesentlich verändert wurde, kann sich dadurch die Höhe der Grundsteuer ändern. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher vepflichtet, solche Änderungen anzuzeigen.

Den entsprechenden Vordruck sowie weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie in unserem beigefügten Flyer.

Mit freundlichen Grüßen

Verwaltungsgemeinschaft Emmerting

Flyer Grundsteuer in Bayern

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